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Miesmuschelmonitoring

Entsprechend der Vorläufigen Anordnung Pfeil für das Ufersicherungskonzept am Altenbrucher Bogen (III 3.3) ist die räumliche Verteilung der im Altenbrucher Bogen vorhandenen sublitoralen Miesmuschelvorkommen vor und nach Abschluss der Baumaßnahmen zu dokumentieren. Der Untersuchungsraum soll den Bereich zwischen den Elbekm 723,5 und 713,5 umfassen. Die Untersuchungsmethodik ist mit dem NLWKN abzustimmen. Sollten erhebliche nachteilige Wirkungen auf die Vorkommen festgestellt werden, die mittelbar oder unmittelbar auf die Umsetzung des Ufersicherungskonzeptes zurückzuführen sind, behält sich die Planfeststellungsbehörde vor, im Planfeststellungsbeschluss weitere Maßnahmen gemäß § 15 und § 34 BNatSchG festzusetzen.



Miesmuscheln