Integrierter Bewirtschaftungsplan - IBP
Der integrierte Bewirtschaftungsplan für das Elbeästuar beruht rechtlich auf Artikel 6 Absatz 1 der FFH-Richtlinie. Danach legen die europäischen Mitgliedstaaten Maßnahmen fest, die notwendig sind, um einen günstigen Erhaltungszustand der Lebensraumtypen und/oder Arten zu erzielen. Er integriert hier die Belange des Naturschutzes (Biodiversität), des Gewässerschutzes (WRRL), der wirtschaftlichen Entwicklung, der Schifffahrt und des Hochwasser- und Küstenschutzes in einem fachübergreifenden Plan als Leitlinie staatlichen Handelns (NLWKN 2008: Was ist ein integrierter Bewirtschaftungsplan?
[5,8 MB])
| In die Bewirtschaftungsplanung für das
Elbeästuar werden die entsprechenden Planungen für
die europäischen Vogelschutzgebiete integriert. Ziele der integrierten Bewirtschaftungsplanung für das Elbeästuar:
|
