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Integrierter Bewirtschaftungsplan - IBP

Der integrierte Bewirtschaftungsplan für das Elbeästuar beruht rechtlich auf Artikel 6 Absatz 1 der FFH-Richtlinie. Danach legen die europäischen Mitgliedstaaten Maßnahmen fest, die notwendig sind, um einen günstigen Erhaltungszustand der Lebensraumtypen und/oder Arten zu erzielen. Er integriert hier die Belange des Naturschutzes (Biodiversität), des Gewässerschutzes (WRRL), der wirtschaftlichen Entwicklung, der Schifffahrt und des Hochwasser- und Küstenschutzes in einem fachübergreifenden Plan als Leitlinie staatlichen Handelns (NLWKN 2008: Was ist ein integrierter Bewirtschaftungsplan? PDF  [5,8 MB])

integrierter Bewirtschaftungsplan In die Bewirtschaftungsplanung für das Elbeästuar werden die entsprechenden Planungen für die europäischen Vogelschutzgebiete integriert.

Ziele der integrierten Bewirtschaftungsplanung für das Elbeästuar:
  • Verknüpfung der Natura 2000-bezogenen Ziele mit den Nutzungsinteressen

  • Benennung von Maßnahmen zur Erreichung der naturschutzfachlichen Ziele

  • Definition/Abgrenzung von zulässigen Unterhaltungsmaßnahmen

  • Beschleunigung von Genehmigungsverfahren und Erhöhung der Planungssicherheit

Weitere Informationen auf der IBP-Webseite Pfeil (Externer Link)