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Anpassung der Fahrrinne der Unter- und Außenelbe an die Containerschifffahrt

 

 

 

Bericht zur Beweissicherung 2004

 

 

 

Kurzfassung

 

 

 

Aufgestellt von:

 

Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes

Wasser- und Schifffahrtsamt Hamburg

Moorweidenstraße 14 - 20148 Hamburg

 

 

 

Freie und Hansestadt Hamburg

Behörde für Wirtschaft und Arbeit

 - Hamburg Port Authority

Dalmannstraße 1-4 - 20457 Hamburg

 

In Zusammenarbeit mit den Fachabteilungen der Institutionen:

 

 

 

 

 

 

WSA

Hamburg

WSA

Cuxhaven

WSA

Lauenburg

Hamburg Port Authority

Bundesanstalt für Wasserbau

Dienststelle

Hamburg

Bundesanstalt für

Gewässerkunde

Koblenz

 

 

 

 

Stand: Juli 2005 (Version 1.1)

 


 

Impressum

 

 

Bericht zur Beweissicherung 2004 (Kurzfassung)

ã Wasser- und Schifffahrtsamt Hamburg, Hamburg Juli 2005

 

Verantwortlich für den Inhalt:

 

Projektgruppe für die Beweissicherung:

Wasser- und Schifffahrtsverwaltung: Herr Bröcker, Herr Vagts, Herr Orths, Herr Neumann

Hamburg Port Authority: Herr Strotmann

 

Für weitergehende Informationen stehen zur Verfügung:

 

Für den Träger des Vorhabens bezogen auf die WSV-Strecke:

Herr Lothar Neumann, WSA Hamburg, Tel: 040/44110-420, E-Mail: LNeumann@hh.wsd-nord.de

Für den Träger des Vorhabens bezogen auf die Delegationsstrecke im Hamburger Staatsgebiet:

Frau Maja Fickert, Hamburg Port Authority, Tel.: 040-42847-2463, E-Mail: maja.fickert@hpa.hamburg.de

 

 

 

An der Erstellung des Berichtes haben mitgewirkt:

 

WSA Hamburg:

Frau Gösch, Herr Heyenga, Herr Hoffmann, Herr Kähler, Frau Kaiser, Herr Leuzinger, Herr Lüdemann, Herr Neumann, Frau Schlie, Frau Schottstedt, Herr Schwillo, Herr Thoden, Herr Vagts

WSA Cuxhaven:

Herr Hansen, Herr Orths, Frau Sandtmann, Herr Theiner, Herr Wolter

WSA Lauenburg:

Herr Bröcker, Frau Danowski

Hamburg Port Authority:

Herr Strotmann

Bundesanstalt für Wasserbau - Dienststelle Hamburg:

Herr Dr. Heyer, Herr Boehlich

Bundesanstalt für Gewässerkunde:

Herr Dr. Fiedler, Herr Liebenstein, Herr Schöl, Herr Uwe Schröder


Inhalt

Abbildungsverzeichnis. i

Tabellenverzeichnis. i

I                       Überblick.. 2

I.1                    Durchgeführte Baumaßnahmen.. 2

I.1.1                Bundesstrecke. 4

I.1.2                Delegationsstrecke. 5

I.2                    Ziele der Beweissicherung.. 6

I.3                    Struktur des Beweissicherungsberichts. 6

I.4                    Konventionen.. 8

I.5                    Inhalte der Beweissicherung.. 10

II                      Zusammenfassende Bewertung der ausbaubedingten Wirkungen der Fahrrinnenanpassung.. 14

II.1                   Abiotische Untersuchungsparameter. 15

II.1.1               Tidewasserstände. 16

II.1.2               Strömungen.. 17

II.1.3               Leitfähigkeit / Salzgehalt 17

II.1.4               Sedimente. 17

II.1.5               Sauerstoff auf Basis der Daten der ARGE-Elbe. 18

II.1.6               Temperatur 18

II.1.7               Topographie. 18

II.1.7.1            Untersuchungsabschnitte UG1 bis UG7. 19

II.1.7.2            Baggergutablagerungsflächen, Klappstellen und deren Umgebung. 19

II.1.7.3            Hafenbereiche. 20

II.1.7.4            Nebengewässer und Nebenflüsse. 20

II.1.7.5            Erosionsgefährdung des Sockels und der Rampenstrecken.. 20

II.2                   Biotische Untersuchungsparameter. 20

II.2.1               Terrestrische Biotope. 20

II.2.1.1            Befliegungsergebnisse. 21

II.2.1.2            Transektuntersuchungen.. 21

II.2.1.3            Entwicklung des Schierlings-Wasserfenchels. 21

II.2.2               Makrozoobenthos. 21

II.2.2.1            Baggergutablagerungsfläche (BAF) Twielenfleth.. 21

II.2.2.2            Fahrrinne der Unterelbe im Bereich von km 647-653. 22

II.2.2.3            Außenelbe. 22

III                     Kompensationsmaßnahmen.. 24

IV                    Ausblicke.. 28

IV.1                 Messprogramm... 29

IV.2                 Auswertemethoden.. 30

IV.3                 Neue Fragestellungen.. 31

IV.4                 Berichtswesen.. 31

 

 

Abbildungsverzeichnis

Abb. I.1-1:      Vertiefungsmaß der Fahrrinne im Längsschnitt 4

Abb. I.1-2:      Bereiche der Elbe, in denen vertieft und verbreitert wurde.. 4

Abb. I.4-1:      Wasserstandsangaben im Vergleich.. 10

Abb. I.5-1:      Übersicht über das Untersuchungsgebiet der Beweissicherung mit den Grenzen der Zuständigkeitsbereiche der beteiligten Ämter. 12

Abb. II.1.7.1.-1: Einzeluntersuchungsgebiete (UG) und Amtsbereiche des Gesamtgebietes der Beweissicherung.. 20

Abb. III-1:       Kompensationsgebiete zur Fahrrinnenanpassung der Unter- und Außenelbe an die Containerschifffahrt 26

 

 

Tabellenverzeichnis

Tab. I.1.1-1:   Stand der Baumaßnahmen auf der Bundesstrecke.. 6

Tab. I.3-1:      Bezüge zwischen den Anordnungen zur Beweissicherung im Planfeststellungsbeschluss zu den Kapiteln im Beweissicherungsbericht 7

Tab. II-1:         Bewertung untersuchter Parameter hinsichtlich ausbaubedingter Veränderungen   15

Tab. III-1:        Übersicht zum Stand der Kompensationsmaßnahmen.. 25

Tab. IV-1:       Liste der Sitzungen im Rahmen der Bund-Länder-Zusammenarbeit an der Beweissicherung.. 29

Tab. IV.1-1:    Änderungen des Mess- und Untersuchungsprogramms in Abstimmung mit den Ländern. 30

Tab. IV.2-1:    Änderungen der Auswertemethoden in Abstimmung mit den Ländern. 32

 

 


I                           Überblick

Die Maßnahme "Fahrrinnenanpassung von Unter- und Außenelbe" betrifft zwei Planungs- und Genehmigungsverfahren. Der weitaus größte Teil der Tideelbe zwischen dem Wehr Geesthacht und der Elbmündung, der sowohl im Zuge der Maßnahmenplanung zu untersuchen war, als auch jetzt im Rahmen der Beweissicherung zu betrachten ist, fällt in den Zuständigkeitsbereich der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes. Beteiligt sind hier die Wasser- und Schifffahrtsämter Cuxhaven, Hamburg und Lauenburg. Der Ausbau und die Unterhaltung der Elbe auf hamburgischem Staatsgebiet ist an die Freie und Hansestadt Hamburg delegiert ("Delegationsstrecke"). Zuständig ist hier das Amt Hamburg Port Authority der Behörde für Wirtschaft und Arbeit (siehe Abb. I.1-1). Vor diesem Hintergrund gibt es für die Maßnahme "Anpassung der Fahrrinne der Unter- und Außenelbe an die Containerschifffahrt" zwei Planfeststellungsbeschlüsse: einen der Wasser- und Schifffahrtsdirektion Nord in Kiel vom 22. Februar 1999 und einen zweiten, der nur die Delegationsstrecke betrifft, von der Planfeststellungsbehörde des Amtes Strom- und Hafenbau Hamburg (heute Hamburg Port Authority) vom 4. Februar 1999. Beide Beschlüsse enthalten zahlreiche Auflagen zur Beweissicherung, die aber weitestgehend gleich lautend sind. Aus diesem Grund wird von den zuständigen Ämtern, dem Wasser- und Schifffahrtsamt Hamburg und dem Amt Hamburg Port Authority ein gemeinsamer Bericht mit den Ergebnissen der Untersuchungen herausgegeben.

Der Beweissicherungsbericht besteht aus einem Teil A (Textband), der die Beschreibungen und Bewertungen der Beweissicherungsuntersuchungen aufführt. Weiterhin aus einem Teil B (Anlagenband), der die Durchführung der Messungen, die mindestens bis Ende 2003 ausgewertet vorlagen, die angewendeten Methodiken und Grundlagen der Beweissicherung dokumentiert. Darüber hinaus wird der Anlagenband ergänzt um  neun CD, auf denen Auswerteergebnisse, Datengrundlagen und externe Gutachten vorhanden sind, auf die im Textband Bezug genommen wird. Die hier vorliegende Kurzfassung gibt einen Überblick über den Ablauf des Projektes und stellt komprimiert die wesentlichen Erkenntnisse aus dem Bericht vor. Für eine kritische Wertung der Ergebnisse sollte auf jeden Fall der Gesamtbericht berücksichtigt werden.

Die heute aktuellen Messergebnisse der Beweissicherung sind über die Datensammelstelle (DSS) der Beweissicherung verfügbar. Sie sind größtenteils zugänglich und downloadfähig über das Internet unter der Adresse

http://www.portal-tideelbe.de

 

 

I.1                        Durchgeführte Baumaßnahmen

Im Zuge der Maßnahme "Fahrrinnenanpassung von Unter- und Außenelbe" wurde die Fahrrinne zwischen der Deutschen Bucht und dem Hamburger Hafen für die Erfordernisse der Containerschifffahrt ausgebaut. Die Abbildungen I.1-1 und I.1-2 zeigen, dass Fahrrinnentiefen zwischen 14,40 m unter Kartennull (KN) im zentralen Abschnitt der Unterelbe (sog. Sockelbereich) und 15,30 m bzw. 15,20 m unter KN an den Enden der Ausbaustrecke hergestellt wurden, und dass zusätzlich erforderliche Verbreiterungen vorgenommen wurden. Das Fahrrinnenlängsprofil ermöglicht heute einen tideunabhängigen Schiffsverkehr mit maximal 12,50 m Tiefgang und einen Maximaltiefgang von 13,50 m im tideabhängig von Hamburg auslaufenden Verkehr (Angaben jeweils bezogen auf Salzwasser).

Abb. I.1-1:                    Vertiefungsmaß der Fahrrinne im Längsschnitt

Abb. I.1-2:                    Bereiche der Elbe, in denen vertieft und verbreitert wurde

 

Im Folgenden wird der zeitliche Verlauf der bisherigen Baumaßnahmen zur Fahrrinnenanpassung von Unter- und Außenelbe in kurzer Form skizziert. Zu unterscheiden ist grundsätzlich zwischen den vergleichsweise geringfügigen Baggerarbeiten, die im Rahmen so genannter vorgezogener Teilmaßnahmen ausschließlich im Bereich der Bundesstrecke durchgeführt wurden, und den Hauptarbeiten zur Fahrrinnenanpassung, mit denen nach dem Vorliegen der beiden Planfeststellungsbeschlüsse begonnen wurde.

 

 

I.1.1                     Bundesstrecke

Im Rahmen von vorgezogenen Teilmaßnahmen wurden zwischen Dezember 1997 und August 1998 auf der Bundesstrecke insgesamt rund 2 Mio m³ Boden gebaggert. Das Baggergut wurde im Strom umgelagert. Weiterhin erfolgten vorbereitende Arbeiten zur Anlage der Randschwellen der Baggergutablagerungsflächen und des Baues des Spülfeldes Pagensand ausgeführt.

Die Baumaßnahmen zur endgültigen Fahrrinnenvertiefung wurden mit Vorlage der Planfeststellungsbeschlüsse vorbereitet. Am 16. März 1999 begannen die Nassbaggerarbeiten im Gebiet der Bundesstrecke begonnen. Im Bereich des Wasser- und Schifffahrtsamtes Cuxhaven wurde der Boden auf Klappstellen und im Bereich des Wasser- und Schifffahrtsamtes Hamburg in Abhängigkeit von der Bodenart auf ein Spülfeld und in Baggergutablagerungsflächen verbracht. Die neue Fahrrinne konnte am 14. Dezember 1999 freigegeben werden. Zwischen Februar und Ende Mai 2000 erfolgten Nachbearbeitungen im Bereich der Mergelbaggerstrecke vor Wedel. Bis Ende 2000 wurden noch Restbaggerungen an der Störkurve ausgeführt. Parallel hierzu erfolgten Baggerungen des morphologischen Nachlaufes. Die Arbeiten zur Fahrrinnenanpassung von Unter- und Außenelbe auf der Bundesstrecke sind bis auf wenige Restarbeiten (Deckwerksbauten) und der abschließenden Umsetzung der Kompensationsmaßnahmen abgeschlossen. Die Ausbaubaggermenge betrug rund 14 Mio m³ (ohne Teilmaßnahmen). Als Bauabschlusstermin wurde der Planfeststellungsbehörde der 30.11.2000 angezeigt. Dieser Termin ist damit gleichzeitig der Ausgangstermin für die zeitlichen Festlegungen zur Ausführung der Beweissicherungsmessungen, wie sie im Beschluss angeordnet wurden.

Im Hauptlaichgebiet der Finte (Elbe-km 646 bis 652) fanden während der Laichperiode (Mai bis Mitte Juni) keine Ausbaubaggerungen und Verklappungen auf der Baggergutablagerungsfläche Twielenfleth statt, so dass die in Abschnitt II.3.2.2.1b (fischereiliche Untersuchungen) des Planfeststellungsbeschlusses beschriebenen Anordnungen zur Beweissicherung nicht ausgeführt werden mussten.

Der Stand aller Arbeiten, wie er sich heute darstellt, ist in der nachfolgenden Tabelle I.1.1-1 aufgelistet.

Tab. I.1.1-1:                 Stand der Baumaßnahmen auf der Bundesstrecke

Baumaßnahme

Stand

abgeschlossen am:

Nassbaggerarbeiten in der Fahrrinne

abgeschlossen

Herbst 2000

Schutzauflage Hetlingen-Juelssand (Deckwerk)

abgeschlossen

8.7.2002

Schutzauflage Steindeich-Bielenberg (Deckwerk)

abgeschlossen

26.6.2001

Schutzauflage Hollerwettern-Brokdorf (Deckwerk)

derzeit kein Bedarf für eine Fußsicherung. Ufer wird weiter beobachtet.

 

Schutzauflage Rosenweide (Deckwerk und Buhne)

abgeschlossen

15.11.2004

Schutzauflage Lühe-Wisch (Deckwerk)

Abschnitt I abgeschlossen.

Abschnitt II soll gemäß einer Vereinbarung mit dem Deichverband vom NLWKN durchgeführt werden. Geplant ist die Ausführung für Sommer 2005

4.6.2002 (Abschnitt I)

Schutzauflage Krautsand (Ufervorspülung)

abgeschlossen (Im Rahmen der Unterhaltung wurde in Kooperation mit der Gemeinde Drochtersen eine Ufervorspülung durchgeführt. Die Schutzauflage kommt daher nicht mehr zum tragen).

Juli 2004

Schutzauflage Twielenfleth (Ufervorspülung)

Abgeschlossen

Januar / Februar 2002

Schutzauflage Kraftwerk Stade-Bützfleth (Ufervorspülung)

Abgeschlossen

Januar / Februar 2002

Schutzauflage Östlicher Hullen (Lahnungsbau)

Abgeschlossen

November 2003

Schutzauflage Hafen Otterndorf-Glameyer Stack (Ufervorspülung)

Abgeschlossen

Juni / Juli 2000

 

 

I.1.2                     Delegationsstrecke

Der Baggerbeginn auf der Hamburger Delegationsstrecke erfolgte am 22. Februar 1999. Bis Dezember 1999 konnten die Vertiefungsarbeiten zwischen der Landesgrenze bei Tinsdal (km 638,9) und dem BAB-Elbtunnel (ca. km 626,6) abgeschlossen werden. Die Arbeiten zum Ausbau der restlichen Fahrrinnenstrecken stromauf des Bundesautobahn-Elbtunnels in den Köhlbrand und die Norderelbe hinein, waren eng mit den Arbeiten zur Errichtung der vierten Elbtunnelröhre sowie eines Schutzbauwerks für die Röhren eins bis drei des Elbtunnels verknüpft und erfolgten im zeitlichen Anschluss daran. Während der gebaggerte Sand für verschiedene Baumaßnahmen im Hamburger Hafen, unter anderem für die Geländeaufhöhung im Bereich des Containerterminals Altenwerder Verwendung fand, wurde der eiszeitliche Geschiebemergel in einer speziellen Klappgrube nördlich des Mühlenberger Lochs untergebracht. Der Abschluss der Baggerarbeiten wurde am 01.12.2002 der Planfeststellungsbehörde angezeigt.

 

 

I.2                        Ziele der Beweissicherung

Die Ziele der Beweissicherung wurden in den Anordnungen zum Planfeststellungsbeschluss in Abschnitt II.3.1.1 festgelegt. Dort heißt es:

"Die Beweissicherung dient dazu, die maßnahmebedingten Abweichungen von dem in der UVU festgelegten Eingriffsumfang zu ermitteln. Die Beweissicherung bildet somit die Grundlage für eine ggf. erforderlich werdende weitere Kompensation, die über den in diesem Beschluss gesetzten Rahmen hinausgeht."

Siehe hierzu auch Begrifflichkeiten unter "Konventionen" im Abschnitt I.4.

 

 

I.3                        Struktur des Beweissicherungsberichts

Der Beweissicherungsbericht Nr.4 (für das Berichtsjahr 2004 mit Redaktionsschluss Ende 2003) hat dieselbe Struktur wie die Vorgängerversion. Im Textband (Teil A) werden die Entwicklungen beschrieben und bewertet und im Anlagenband (Teil B) sind die Grundlagen für die Aussagen im Textteil dokumentiert. Die Berichtsausgabe 2004 ist ein eigenständiger Bericht, der die Berichte der Vorjahre vollständig ersetzt. Hiervon ausgenommen sind jene BS-Maßnahmen, deren Ergebnisse bereits in den Vorjahren hinsichtlich der ausbaubedingten Wirkungen abschließend behandelt wurden. Auf eine detaillierte Darstellung dieser BS-Maßnahmen, wird im Bericht verzichtet. Die Bewertungen dieser Maßnahmen werden jedoch angegeben und dokumentiert.

Der Bericht beinhaltet sowohl die Darstellung des IST-Zustandes als auch alle Beweissicherungsergebnisse bis mindestens Ende 2003. Der Berichtszeitraum umfasst somit die Zeitspanne von vor Beginn der Hauptbaumaßnahmen zur Fahrrinnenanpassung bis mindestens Ende 2003. Wenn bereits neuere Ergebnisse vorlagen, so wurden auch diese im Bericht berücksichtigt.

In der nachfolgenden Tabelle werden die Bezüge zwischen den Anordnungen zur Beweissicherung in den Planfeststellungsbeschlüssen und den Kapiteln im Bericht aufgeführt. Der Einfachheit halber werden alle Auflagen zur Beweissicherung (Kapitel, Gliederungsnummern) auf den Planfeststellungsbeschluss der Wasser- und Schifffahrtsdirektion Nord bezogen.

Tab. I.3-1:                    Bezüge zwischen den Anordnungen zur Beweissicherung im Planfeststellungsbeschluss zu den Kapiteln im Beweissicherungsbericht

(In der Tabelle werden alle Kapitel- und Gliederungsnummern auf den Planfeststellungsbeschluss der Wasser- und Schifffahrtsdirektion Nord bezogen)

Abschnitt im PF-Beschluss der WSV

Abschnitt im PF-Beschluss vom Strom- und Hafenbau (Auflagen nur relevant, sofern sie sich auf die Delegationsstrecke beziehen!)

Thema

Kapitel im Bericht

II.3.1.2

A.I.2.c)(1)(b)

Datenbank

A.9

II.3.1.2

A.I.2.c)(1)(b)

Modifikation der BS-Untersuchungen

VI

II.3.1.4

A.I.2.c)(1)(d)

Schwellenwerte

III.1.1.1.1

III.1.2.1.1.1

II.3.2.1.1

A.I.2.c)(2)(a)

Tidewasserstände

III.1.1.1

III.2.1.1

III.2.2.1

III.2.3.1

III.2.4.1

III.2.5.1

III.2.6.1

III.2.7.1

III.2.8.1

III.2.9.1

III.2.10.1

III.2.11.1

II.3.2.1.1

A.I.2.c)(2)(a)

Schwellenwerte (Tidewasserstände)

III.1.1.1.2

II.3.2.1.2

A.I.2.c)(2)(a)

Strömungen

III.1.1.2

III.2.2.2

III.2.3.2

III.2.6.2

III.2.9.2

III.2.10.2

A.1.2

II.3.2.1.3

A.I.2.c)(2)(a)

Topographie (Schwellenwerte)

III.1.2.1.1

II.3.2.1.3.a)

A.I.2.c)(2)(a)

Terrestrische Topographie

A.1.3.1

II.3.2.1.3.b)

A.I.2.c)(2)(a)

Aquatische Topographie

A.1.3.2

II.3.2.1.4

A.I.2.c)(2)(a)

Salzgehaltsverteilung

III.1.3

A.1.4

II.3.2.1.5.a)

A.I.2.c)(2)(a)

Güteparameter (Schwebstoffe)

III.1.5.2

II.3.2.1.5.b)

A.I.2.c)(2)(a)

Güteparameter (Sauerstoff)

III.1.5.1

II.3.2.1.6

A.I.2.c)(2)(a)

Sedimente

III.1.4

A.1.6

II.3.2.2.1.a)

A.I.2.c)(2)(b)

Ökologische Parameter (Makrozoobenthos)

A.1.7.1.1

III.1.6.1.1

II.3.2.2.1.b)

A.I.2.c)(2)(b)

Ökologische Parameter (Fische)

A.1.7.1.2

III.1.6.1.2

II.3.2.2.2

A.I.2.c)(2)(b)

Flora u. Fauna terrestrisch

A.1.7.2

III.1.6.2

II.3.2.3

A.I.2.c)(2)(c)

Dokumentation von Grundlagendaten (Bauaktivitäten)

A.1.8.1

II.3.2.3

A.I.2.c)(2)(c)

Dokumentation von Grundlagendaten (Baggeraktivitäten)

A.1.8.2

II.3.2.3

A.I.2.c)(2)(c)

Dokumentation von Grundlagendaten (Schiffsbewegungen)

A.1.8.3

II.3.2.4

A.I.2.c)(3)

Erfolgskontrollen der LBP-Maßnahmen

A.1.11

V

III.4

A.I.2.d)(7)

Beeinträchtigungen von Bauwerken

A.1.9

III.6

A.I.2.d)(9)

Salzgehaltsmessungen (Überwachungssystem für die Landwirtschaft)

III.1.3.1

A.1.12.1

 

 

I.4                        Konventionen

Folgende Konventionen gelten für die Ausführungen im Bericht als auch in der vorliegenden Kurzfassung:

-       Unter "maßnahmebedingter Abweichung" wird in diesem Bericht eine Abweichung verstanden, die über die in der UVU ermittelte Prognose hinausgeht. Dabei gilt diese als "negativ", wenn sie die Prognose der UVU übersteigt. Wenn also die Beweissicherung ermittelt, dass die Röhrichtbestände zunehmen, obwohl in der UVU ein Rückgang prognostiziert wurde, so handelt es sich im Sinne dieses Berichtes nicht um eine "maßnahmebedingte Abweichung", die eine weitere Kompensation erforderlich machen würde. Aussagen in diesem Bericht wie etwa: "...ausbaubedingte Veränderungen sind nicht erkennbar..." beziehen sich demnach auf die oben gemachte Festlegung.

-       Im vorliegenden Bericht werden alle Bezeichnungen der Auflagen zur Beweissicherung (Kapitel, Gliederungsnummern etc.) auf den Planfeststellungsbeschluss der Wasser- und Schifffahrtsdirektion Nord bezogen.

-       Es bedeuten bei den Höhen- und Tiefenangaben:

KN            =          Kartennull

PN            =          Pegelnull

NN            =          Normal Null

MTnw        =          KN

MThw        =          KN +3,30 m

Da das Kartennull sich auf eine mittlere Wasserspiegellage bezieht, ist es örtlich wechselnd. Die für die Beweissicherung festgelegten Tiefen zeigt die in der nachfolgenden Abbildung dargestellte "KN-Treppe". Gleichfalls stellt die Abbildung die Beziehungen zwischen KN, PN und NN dar.

Die verschiedenen ökologisch bedeutsamen Höhenregionen sind für die Beweissicherung wie folgt definiert:

Vorland:                     Deichoberkante               bis               KN +3,30 m

Watt:                         KN +3,30 m (= MThw)      bis               KN (= MTnw)

Flachwasser:              KN (= MTnw)                   bis               KN -2,00 m

Tiefwasser I:               KN -2,00 m                     bis               KN -10,00 m

Tiefwasser II:              KN -10,00 m                    bis               Sohle

Für den Zeitraum der Beweissicherung gelten die in der nachfolgenden Abbildung und in obigen Bezügen angegebenen Bezugsverhältnissse zwischen KN- und NN-Horizont. Es handelt sich um jene Bezüge, wie sie zum Zeitpunkt der Planfeststellung im Februar 1999 bestanden. Eine Veränderung der KN- / NN-Verhältnisse wird nicht für die Beweissicherung übernommen, da dann ein Vergleich von Entwicklungen nicht mehr gegeben ist.

Höhenbezüge im Text (KN oder NN) orientieren sich an den Aussagen, für die sie benötigt werden. Aus diesem Grunde kommen KN- wie NN-Angaben vor.

Abb. I.4-1:                    Wasserstandsangaben im Vergleich

 

 

I.5                        Inhalte der Beweissicherung

Die Fahrrinnenanpassung von Unter- und Außenelbe wurde durch die Beschlüsse der Wasser- und Schifffahrtsdirektion Nord vom 22. Februar 1999 sowie des Amtes Strom- und Hafenbau vom 4. Februar 1999 planfestgestellt. Grundlage für die Genehmigung der Maßnahme waren u. a. die Ergebnisse einer Umweltverträglichkeitsuntersuchung (UVU), in der die erwarteten Wirkungen des Fahrrinnenausbaus auf die zu schützenden Güter dargelegt wurden, so wie es das Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz vorsieht. Die prognostizierten Auswirkungen der Fahrrinnenanpassung bildeten die Basis für die Ermittlung des Eingriffsumfangs und der Bestimmung des zur Kompensation der Ausbaufolgen notwendigen Ausmaßes von ökologischen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen.

Obwohl die Folgewirkungen des Fahrrinnenausbaus in der UVU eingehend und auf Grundlage des bis 1998 verfügbaren Wissens von einem interdisziplinären Gutachter­team ermittelt wurden, blieb angesichts der vielfältigen Wechselwirkungen zwischen biotischen und abiotischen Parametern im komplexen Ökosystem der Unter- und Außenelbe, bezüglich des exakten Ausmaßes der Auswirkungen eine unvermeidbare Restunsicherheit. Diesem Umstand wurde in der UVU u. a. dadurch Rechnung getragen, dass bei der Ermittlung des Eingriffsumfangs grundsätzlich von "auf der sicheren Seite liegenden" worst-case-Prognosen ausgegangen wurde. Das in den Plan­feststellungsbeschlüssen angeordnete Beweissicherungsprogramm dient dazu, mögli­che maßnahmenbedingte Überschreitungen des festgestellten Eingriffsumfangs zu er­mitteln.

Die in den Planfeststellungsbeschlüssen enthaltenen Auflagen zur Beweissicherung be­treffen sowohl abiotische Kenngrößen wie z. B.

-          Wasserstände,

-          Strömungen,

-          terrestrische sowie aquatische Topographie und

-          Wassergüteparameter (Schwebstoffe, Sedimente, Sauerstoff)

 

als auch biotische Parameter, die sich auf die terrestrische und aquatische Flora und Fauna des Untersuchungsgebietes beziehen, wie z. B.

-          Makrozoobenthos und

-          Ufervegetation.

 

Die zu betrachtenden Parameter reagieren unterschiedlich schnell auf die durch die Fahrrinnenanpassung bedingten Veränderungen. Damit auch mögliche Langzeitfolgen des Fahrrinnenausbaus erfasst und dokumentiert werden können, ist für das Beweissicherungsprogramm zunächst ein Zeitraum von 10 bis 15 Jahren vorgesehen (abhängig von den jeweiligen Untersuchungsparametern). Ein Großteil der im Zuge der Beweissicherung vorzunehmenden Untersuchungen betrifft das gesamte Untersuchungsgebiet der Umweltverträglichkeitsuntersuchung (UVU), d. h. die Tideelbe von Geesthacht bis See, inklusiv aller tidebeeinflussten Nebenflüsse bis zur jeweiligen Tidegrenze, während einige Parameter nur in Teilen des Untersuchungsgebietes zu erheben sind.

Unabdingbare Voraussetzung für eine Erfassung möglicher Veränderungen der Umwelt ist in jedem Fall eine umfassende und detaillierte Aufnahme des IST-Zustands der o. a. biotischen und abiotischen Kenngrößen im Untersuchungsgebiet, wie sie sich vor der Durchführung des Fahrrinnenausbaus darstellten. Zum Teil konnte diesbezüglich auf die im Rahmen der Umweltverträglichkeitsuntersuchung in den Jahren 1992 bis 1998 erhobenen Umweltdaten zurückgegriffen werden, zum Teil mussten aber auch umfangreiche neue Erhebungen verschiedener Parameter vorgenommen werden, und zum Teil existieren keine IST-Zustandsdaten, so dass die Beweissicherung lediglich die sich entwickelnden Trends beschreiben kann. In diesem Fall ist eine Bewertung von ausbaubedingten Wirkungen kaum möglich.

Abb. I.5-1:                    Übersicht über das Untersuchungsgebiet der Beweissicherung mit den Grenzen der Zuständigkeitsbereiche der beteiligten Ämter

Wie eingangs erwähnt, betreffen die in den Planfeststellungsbeschlüssen enthaltenen Auflagen zur Beweissicherung sowohl abiotische Kenngrößen (z. B. Wasserstände und Strömungen) als auch biotische Untersuchungsinhalte, die sich auf die terrestrische und aquatische Flora und Fauna des Betrachtungsgebietes beziehen.

Die Beweissicherung legt ihren Schwerpunkt auf solche Parameter, die einen möglichst direkten Bezug zu den unmittelbaren Eingriffsfolgen aufweisen. Die wichtigsten dieser so genannten "Primärparameter" sind die Tidewasserstände und die Topographie, die somit eine wichtige Grundlage für die Beweissicherung bilden. Nur für diese beiden Parameter wurden in den Planfeststellungsbeschlüssen auch "Schwellenwerte" definiert:

-        In Bezug auf die Tidewasserstände wurde diesbezüglich anhand statistischer Rechenverfahren auf Basis des Ansatzes von Niemeyer (1995) die Ermittlung der ausbaubedingten Wasserstandsänderungen aus den gemessenen Wasserstandsdaten vorgenommen. Sollte an einem oder mehreren Pegeln der jeweils definierte Schwellenwert überschritten werden, sind gemäß Planfeststellungsbeschluss "vom Vorhabensträger Neuberechnungen in wasserwirtschaftlichen, naturschutzfachlichen und landeskulturellen Bereichen zu veranlassen und Folgewirkungen zeitnah zu kompensieren oder auszugleichen".

-        Für den Parameter Topographie wurde als Schwellenwert eine ausbaubedingte Veränderung der Flächenverteilung von Watt, Flach- und Tiefwasser um jeweils >10 % (ggf. 5 %) im Untersuchungsgebiet festgelegt. Hinsichtlich der Vorlandbereiche (MThw-Linie bis Deichoberkante) wurde die Veränderungsschwelle auf >5 % festgelegt. Die Untersuchung der Veränderungen der Flächenverteilungen von Vorland, Watt, Flach- und Tiefwasser sollen gebietsorientiert vorgenommen werden, wobei als Gebiete die sieben Untersuchungsabschnitte der Umweltverträglichkeitsstudie vorgeschlagen wurden. Die vergleichenden Untersuchungen sollen im 2., 6. und 10. Jahr nach Ausbauende vorgenommen werden.

 

Die bislang vorliegenden Erkenntnisse zu den ausbaubedingten Änderungen der wichtigsten Beweissicherungsparameter werden im nachfolgenden Kapitel II beschrieben.


 

II                          Zusammenfassende Bewertung der ausbaubedingten Wirkungen der Fahrrinnenanpassung

Die Aufgabe der Beweissicherungsuntersuchungen ist es festzustellen, ob die in der UVU prognostizierten Auswirkungen der letzten Fahrrinnenanpassung, die in den Jahren 1997-2000 (Hauptarbeiten: 1999) durchgeführt wurde, überschritten werden. Die Beweissicherung legt ihren Schwerpunkt auf solche Parameter, die am Beginn einer Wirkungskette stehen (Primärparameter) und einen möglichst direkten Bezug zu den unmittelbaren Eingriffsfolgen aufweisen, wie z. B. die Tidewasserstände und die Topographie.

Generell ist zu berücksichtigen, dass die Naturparameter natürlicherweise Entwicklungen unterliegen, die sich entweder in mehr oder minder stark ausgeprägten periodischen oder aperiodischen Schwankungen (z. B. Strömungen) und/oder in einem langfristigen Trend (z. B. Wasserstände) niederschlagen. Eine Auswirkung durch die Fahrrinnenanpassung wäre also nur dann denkbar, wenn sich diese Schwankungen und Trends zeitlich wie räumlich signifikant verändern würden. Daher wird nicht nur der Zustand unmittelbar vor der Ausbaumaßnahme beschrieben, sondern es werden auch die Daten aus der Vergangenheit dokumentiert, soweit sie für die jeweiligen Parameter vorliegen bzw. verfügbar sind.

Die nachfolgende Tabelle II-1 zeigt zusammenfassend die Bewertung möglicher Ausbauwirkungen der Fahrrinnenanpassung für die einzelnen Beweissicherungsparameter auf der Basis der nachfolgenden Beschreibungen.

Tab. II-1:                      Bewertung untersuchter Parameter hinsichtlich ausbaubedingter Veränderungen

Parameter

(Berichts-Kapitel)

Zeitraum

Bewertung

Erläuterung

Topographie:

Sockel- und Rampenstabilität

und Schichtenuntersuchungen (III.1.2.1.1.1)

1995 bis 2. Halbjahr 2004

Keine Gefährdung des Sockels und der Rampen

*)  Anmerkung siehe unter der Tabelle

Schwellenwerte der Verteilung Vorland, Watt, Flach- und Tiefwasser (III.1.2.1.1.2 )

1995 bis 2003

Die Schwellenwerte des PF-Beschlusses werden nicht überschritten

 

Hydrologie:

Tidewasserstände (III.1.1.2) und Sturmfluten (III.1.1.1.3)

1989 bis 2003

Die Schwellenwerte des PF-Beschlusses werden nicht überschritten

Verfahren zur Ermittlung der ausbaubedingten Änderungen weiterhin umstritten.

Strömungen (III.1.1.2)

1997-2003

Keine nachweisbare ausbaubedingte Wirkung

 

Salzgehalt / Leitfähigkeit (III.1.3)

1997-2003

Keine nachweisbare ausbaubedingte Wirkung

Aufgrund der hohen Variabilitäten ist die in der UVU prognostizierte Verlagerung der oberen Brackwassergrenze um 500 m nicht nachweisbar

Terrestrische und aquatische Flora und Fauna:

Tiere und Pflanzen

(III.1.6)

1998-2003

Keine nachweisbare ausbaubedingte Wirkung

 

Gewässergüte:

Schwebstoff - Einfluss der Verklappung auf das KKW Stade (Anlage A.1.12.1)

11/1999

Keine nachweisbare ausbaubedingte Wirkung

 

Schwebstoff - Wirkung der Ausbaubaggerei (Anlage A.1.12.1)

11/1999

Keine nachweisbare ausbaubedingte negative Wirkung auf Häfen und Uferbereiche

 

Sauerstoff - Wirkung der Ausbaubaggerei (Anlage A.1.12.1)

11/1999

Keine nachweisbare ausbaubedingte Wirkung

 

Sauerstoff (III.1.5.1)

(1953) bzw. 1996 bis 2003

Derzeit keine nachweisbare ausbaubedingte Veränderungen

Zur abschließenden Feststellung ausbaubedingter Wirkungen ist eine detaillierte Analyse, die auch die interannuellen Variabilitäten berücksichtigt, über einen längeren - von anderen Maßnahmen unbeeinflusster - Zeitraum erforderlich. Generell wird der Parameter im PF-Beschluss als nicht beweissicherungsfähig eingestuft.

Sonstige Parameter:

Laicherfolge in der Oste

(III.1.6.1.2)

1994 bis 2003

Keine nachweisbare ausbaubedingte Veränderung

Ein Bezug der Entwicklung der Fangergebnisse zur Baumaßnahme ist nicht erkennbar, da die Hauptbaumaßnahmen zur Fahrrinnenanpassung von 3/99-12/99 stattfanden (die vorgezogenen Teilmaßnahmen 12/97-8/98).

Der Einbruch der Fangerlöse 97/98 korreliert zwar mit den vorgezogenen Teilmaßnahmen, jedoch ist eine Beziehung der Fangerlöse zu den Hauptbaggermaßnahmen in 1999 nicht zu erkennen, da diese bei einer Beeinflussung durch die Ausbaubaggerei erheblich geringer als im Vorjahr ausfallen müssten. Das Gegenteil ist jedoch der Fall.

*)    Die Daten weisen große Änderungen von Messung zu Messung auf, was auf die ständig ablaufenden natürlichen Materialumlagerungen an der zumeist sandigen Fahrrinnensohle und die regelmäßig stattfindenden Unterhaltungsbaggerungen hinweist. Es kommt daher z. T. zu deutlichen Überschreitungen der angeordneten Schwellenwerte im Vergleich der Aufnahmen untereinander, die vor diesem Hintergrund aber nicht fehlinterpretiert werden dürfen. Im Vergleich zur Ausbautopographie des hydrodynamisch-numerischen Modell der BAW-DH, welches der UVU-Untersuchung zugrunde lag, sind vereinzelt auftretende Erosionen erkennbar. Ein Trend im Sinne einer Sockel- oder Rampenerosion ist jedoch nicht gegeben.

 

 

II.1                       Abiotische Untersuchungsparameter

Der in diesem Bericht untersuchte Zeitraum nach der Baumaßnahme umfasst für den Großteil der Beweissicherungs-Parameter 3 - 4 Jahre (2000 - 2003). In dieser Zeit unterschied sich das hydrologische Regime des Untersuchungsgebietes allein bedingt durch die Oberwasserverhältnisse erheblich von den vergleichbaren Zeiträumen vor und während der Baumaßnahme. Weiterhin wurde der Untersuchungsbereich der Beweissicherung durch die abschließenden Baumaßnahmen auf den Baggergutablagerungsflächen, Vorspülungen, die Unterhaltungsbaggerei, den Bau der Erweiterungsfläche der DASA im Mühlenberger Loch und andere potenziell tideverändernde Maßnahmen im Hamburger Hafen anthropogen beeinflusst.

Die in der UVU prognostizierten ausbaubedingten Änderungen haben im Vergleich zu den natürlichen Variabilitäten durchweg ein geringes Ausmaß, so dass allein schon dieser Umstand den Nachweis ausbaubedingter zu natürlichen oder anderen anthropogenen Änderungen erschwert.

Aus den bislang durchgeführten Messungen und Auswertungen lassen sich keine ausbaubedingten Änderungen ableiten, die in ihrer Größe die Prognosen der UVU überschreiten. Signifikante Sprünge und Trendänderungen in den langfristigen Ganglinien, die ggf. auf eine Wirkung des Ausbaus zurückzuführen sind, werden nicht erkannt.

 

 

II.1.1                    Tidewasserstände

Einer der wichtigsten Parameter der Beweissicherung ist der Wasserstand, da er erfahrungsgemäß unmittelbar und am besten nachweisbar auf einen Fahrrinnenausbau reagiert. Das Ausmaß der Wasserstandsveränderungen ist zugleich ein wichtiger Indikator für die Intensität der ökologischen Folgen einer Ausbaumaßnahme. Große Wasserstandsveränderungen gehen einher mit Veränderungen der weiteren hydrologischen Parameter (z. B. Strömungen), die wiederum gemeinsam u. a. auf die Ufertopographie, ufernahe Biotope und weitere Schutzgüter wirken. Im Umkehrschluss kann angenommen werden, dass geringfügige Wasserstandsänderungen kaum mit nennenswerten Beeinträchtigungen der Umwelt verknüpft sind.

Die Hauptausbaumaßnahmen zur Fahrrinnenanpassung von Unter- und Außenelbe wurden im Jahr 1999 durchgeführt. Ausbauwirkungen seit dieser Zeit lassen sich anhand der vorliegenden Wasserstandswerte feststellen. Sie überschreiten jedoch nicht die in der UVU prognostizierten Werte.

Das Tideniedrigwasser weist eine seit langem anhaltende sinkende Tendenz auf, deren Ursachen noch nicht abschließend geklärt sind. Seit Mitte der 1980er Jahre, insbesondere aber seit etwa 1990, liegt offenbar kein stabiler hydrologischer Zustand der Tideelbe vor: so ist z. B. am Pegel St. Pauli seit etwa 1985 ein Niedrigwasser-Absunk von insgesamt etwa 20 cm, im Mittel also >1 cm/Jahr zu verzeichnen.

Auch wenn das Verfahren zur Ermittlung der ausbaubedingten Wasserstandsänderungen weiterhin umstritten ist, so kann doch zumindest für das MThw im Gegensatz zur UVU-Prognose bislang kein Anstieg der Scheitel festgestellt werden.

Die visuelle Überprüfung der Auswertungen aller Pegelstandorte, unter Berücksichtigung des vorhandenen Trends mit der nach NIEMEYER (1995) durchgeführten Analysen hat gezeigt, dass sich die ausbaubedingten Änderungen sowohl für die MTnw- als auch MThw-Scheitelwerte bis dato im Rahmen der in der UVU prognostizierten Schwellenwerte bewegen. Auch wenn der bislang betrachtete Zeitraum mit drei Jahren für statistisch fundierte Aussagen noch relativ kurz ist, so ist unter Berücksichtigung der Kenntnis, dass die größten Auswirkungen unmittelbar nach dem Eingriff zu erwarten sind, eine gravierende Umkehr der bis heute beobachteten Tendenzen und Quantitäten nicht zu befürchten. Daraus ist zugleich ableitbar, dass auch die Sturmflutwasserstände durch den Fahrrinnenausbau nicht negativ beeinflusst wurden.

Vor diesem Hintergrund ist nach dem derzeitigen Wissenstand absehbar, dass die UVU-Prognosen zu den Auswirkungen der Fahrrinnenanpassung voraussichtlich nicht erreicht oder gar übertroffen werden.

 

 

II.1.2                    Strömungen

In der UVU zur letzten Fahrrinnenanpassung wurde ermittelt, dass sich die Strö­mungs­geschwindigkeiten durch den Fahrrinnenausbau nur geringfügig ändern werden. Prognostiziert wurden ausbaubedingte Änderungen in der Größenordnung bis 3 cm/s und an einzelnen besonderen Stellen bis zu 5 cm/s. In der Hauptrinne der Elbe wur­den überwiegend Geschwindigkeitszunahmen, in den Seitenbereichen leichte Abnahmen (<1cm/s) vorhergesagt.

Angesichts der großen, sowohl zeitlichen als auch räumlichen Variabilität der Strömungsgeschwindigkeiten, ist ein genaues rechnerisches Herausfiltern möglicher ausbaubedingter Änderungen schwierig, zumal die prognostizierte Größenordnung der Veränderungen im Bereich der Mess- und Auswertegenauigkeit liegt. Allerdings lässt sich ggf. ein Trend der Entwicklung der Strömungsgeschwindigkeit über längere Zeiträume ermitteln. Inwieweit es sich dabei jedoch dann um ausbaubedingte Änderungen des letzten Ausbaus 1999 handelt, kann allein anhand der Strömungsmessdaten wohl kaum festgestellt werden. Hierzu könnten nur aufwendige Rechenmodelle Interpretationshilfen geben.

Die bislang ausgewerteten Messergebnisse der Beweissicherung weisen - bei generell starken Schwankungen - teilweise Zunahmen, teilweise Abnahmen der Strömungsgeschwindigkeiten auf, was auf vorwiegend lokale Einflüsse hinweist. Hinweise darauf, dass die in der UVU prognostizierten ausbaubedingten Änderungen der Strömungsgeschwindigkeiten übertroffen wurden, lassen sich aus den Messdaten nicht ableiten.

 

 

II.1.3                    Leitfähigkeit / Salzgehalt

Die hydronumerischen Modellrechnungen im Rahmen der UVU zur Fahrrinnenanpassung haben ergeben, dass sich durch den Fahrrinnenausbau die obere Brackwassergrenze geringfügig um 0,5 km stromauf verschieben wird. Die prognostizierte Zunahme der Salzgehalte soll demnach im Mittel bei Wedel etwa 0,02 ‰, bei Stadersand 0,05 ‰ und bei Glückstadt rund 0,1 ‰ betragen. Angesichts der sehr großen natürlichen räumlichen und zeitlichen Schwankungen der Salzgehalte im Elbeästuar (insbesondere unter dem Einfluss des Hochwassers 2002) und dem kleinen Ausmaß der prognostizierten Veränderungen ist ein Nachweis der Änderungen im Rahmen des Beweissicherungsverfahrens kaum möglich, zumal die prognostizierten Änderungsbeträge im Bereich der Messgenauigkeit der Messgeräte liegen. Eventuell werden Trendanalysen bei Vorhandensein mehrjähriger Datenreihen möglich werden. Die Entwicklung des Salzgehaltes zeigt im Beobachtungszeitraum jedoch keine erkennbaren Einflüsse durch die Fahrrinnenanpassung 1999.

 

 

II.1.4                    Sedimente

Betrachtungen zu ausbaubedingten Änderungen der Sedimentverteilungen im Untersuchungsgebiet zur Beweissicherung wurden bislang nicht flächendeckend vorgenommen, da hierfür bislang keine ausreichende Datenbasis vorhanden war. Inwieweit die im Bericht aufgeführten Aussagen zu lokalen Entwicklungen der Sedimentverteilungen auch ausbaubedingte Anteile enthalten, kann derzeit nicht gesagt werden.

 

 

II.1.5                    Sauerstoff auf Basis der Daten der ARGE-Elbe

Der Sauerstoffhaushalt wird im Planfeststellungsbeschluss als „nicht beweissicherungsfähig“ eingestuft. Inwieweit jedoch ausbaubedingte Wirkungen seit 1997 die Tendenz einer Abnahme der Sauerstoffgehalte beeinflusst haben, kann aus den derzeit vorliegenden Daten nicht abgeleitet werden. Daher kann auch die in der UVU getroffene Aussage

"Von den vorhergesagten nicht-signifikanten Konzentrationsänderungen aller gelösten Stoffe ist ebenfalls keine Beeinträchtigung zu erwarten"

zurzeit weder bestätigt noch widerlegt werden. Signifikante ausbaubedingte Wir­kun­gen der Ausbaumaßnahme auf das Sauerstoffregime sind nicht erkennbar.

 

 

II.1.6                    Temperatur

Die Temperatur ist kein Beweissicherungsparameter. Ihre Erhebung erfolgt im Rahmen der Leitfähigkeitsbestimmungen.

Ausbaubedingte Wirkungen auf das Temperaturregime sind nicht erkennbar.

 

 

II.1.7                    Topographie

Neben den Tidewasserständen ist die Topographie ein weiterer Primärparameter der Beweissicherung. Im Vergleich zu den Tidewasserständen ist ein Nachweis möglicher ausbaubedingter Veränderungen bei den topographischen Verhältnissen allerdings ungleich schwerer, da es sich bei der Unter- und Außenelbe um ein hochdynamisches morphologisches System handelt, in dem ständig und überall Erosion und Sedimentation mit entsprechenden Materialtransporten stattfinden.

Insgesamt wurden in der UVU zur Fahrrinnenanpassung keine gravierenden Veränderungen der morphologischen Verhältnisse im Bereich der Unter- und Außenelbe prognostiziert. Dies ist angesichts des Umfanges der baulichen Maßnahmen (nur bereichsweise Veränderungen der Fahrrinnenbreiten) und des vergleichsweise geringen Ausmaßes der vorhergesagten vertiefungsbedingten Änderungen der Tidedynamik auch nicht anders zu erwarten. Gleichwohl wird im Rahmen des Beweissicherungsprogramms eine Überwachung der Topographieentwicklung im Untersuchungsgebiet vorgenommen.

 

 

II.1.7.1                 Untersuchungsabschnitte UG1 bis UG7

Zentraler Untersuchungsinhalt ist die Entwicklung der flächenmäßigen Verteilung der topographischen Strukturelemente Vorland, Watt sowie Flach- und Tiefwasser. Im Beweissicherungsprogramm wurde als Schwellenwert eine ausbaubedingte Veränderung der Flächenverteilung je Untersuchungsgebiet (s. Abb. II.1.7.1-1) von Watt, Flach- und Tiefwasser um jeweils >10 % im Untersuchungsgebiet festgelegt. Hinsichtlich der Vorlandbereiche (MThw-Linie bis Deichoberkante) wurde die Veränderungsschwelle auf >5 % festgelegt.

Abb. II.1.7.1.-1:            Einzeluntersuchungsgebiete (UG) und Amtsbereiche des Gesamtgebietes der Beweissicherung

 

Die Ergebnisse der BS-Untersuchungen zeigen ausgesprochen geringfügige Schwankungen der Verteilung der definierten Struktureinheiten. Ein klarer Entwicklungstrend ist meist nicht auszumachen. Trotz der hohen Morphodynamik des Systems der Unter- und Außenelbe bleibt die generelle prozentuale Verteilung der topographischen Einheiten ausgesprochen stabil. Daran hat augenscheinlich auch der jüngste Fahrrinnenausbau nichts geändert. Die Ergebnisse der Untersuchungen der topographischen Änderungen in den Untersuchungsabschnitten UG1 - UG7 lassen keine ausbaubedingten Änderungen erkennen.

 

 

II.1.7.2                 Baggergutablagerungsflächen, Klappstellen und deren Umgebung

Die Erstellung und Befüllung der Baggergutablagerungsflächen ist abgeschlossen. Sie sind bislang stabil. Signifikante Wirkungen auf die Morphodynamik in der Umgebung zeigen sich in einer Verminderung der Baggermengen im Umfeld, so wie dies prognostiziert wurde.

 

 

II.1.7.3                 Hafenbereiche

Die Verschlickung der Nebengewässer, Hafenzufahrten und Häfen der Elbe ist ein Phänomen, das seit langem beobachtet wird und verstärkt seit dem 13,5-m-Ausbau, verbunden mit den Sperrwerksbauten und den Eindeichungen der 70er Jahre, auftritt. Eine Verstärkung dieser Entwicklung durch die Fahrrinnenanpassung ist zur Zeit auf Grundlage der bestehenden Datenbasis nicht erkennbar.

Anhand der aufgenommenen Topographien im Sportboothafen Elmshorn, lassen sich keine negativen ausbaubedingten Wirkungen (Verschlickungen) erkennen. Dieser Zustand wird u. a. positiv beeinflusst durch den Spülbetrieb des Betreibers. Insbesondere die Entwicklung der Tiefgangsverhältnisse im untersuchten Krückau-Abschnitt vor dem Hafen zeigen keinen negativen Trend.

 

 

II.1.7.4                 Nebengewässer und Nebenflüsse

Die bislang vorliegenden Peilergebnisse weisen für keinen Nebenfluss bzw. kein Nebengewässer eine erkennbare Zunahme der Sedimentationsraten seit der letzten Fahrrinnenanpassung auf. Die Entwicklungen, wie die Einengung der Breiten, bestehen seit langem und haben seit den Baumaßnahmen in 1999/2000 nicht signifikant zugenommen. Für die Tiefenentwicklung der Maximaltiefen gilt zudem, dass seit dieser Zeit keine Veränderungen feststellbar sind.

 

 

II.1.7.5                 Erosionsgefährdung des Sockels und der Rampenstrecken

In der Planungs- und Planfeststellungsphase war die Frage der Stabilität des Sockels ein zentrales Thema. Im Falle einer sukzessiven Erosion des Sockels wurden größere Strömungs- und Wasserstandsänderungen befürchtet.

Die Ergebnisse der bisherigen Untersuchungen lassen keine Erosionsgefährdung des Sockels und der Rampenstrecken erkennen.

 

 

II.2                       Biotische Untersuchungsparameter

II.2.1                    Terrestrische Biotope

Für den Bericht können die Ergebnisse sowohl von der Auswertung der Befliegungen 2000 und 2002 als auch die der Transektuntersuchungen und zum Schierlings-Wasserfenchel dargestellt werden.

 

 

II.2.1.1                 Befliegungsergebnisse

Der Vergleich der Biotoptypenkartierungen aus den Befliegungen der Jahre 2000 und 2002 ergibt, dass bei der Betrachtung der "bereinigten" oder "regelbasiert gefilterten" Werte die Prognosewerte der UVU nicht überschritten wurden.

Dabei wurden bei denen als "gefährdet" bezeichneten Biotopen, wie Röhrichte und Uferstaudenfluren, Weidenauwald und Weidengebüsch Flächenänderungen herausgefiltert. Die  Veränderungen wurden im Anschluss klassifiziert in Gebiete, die ausbaubedingt verursacht sein könnten und in Gebiete, bei denen Nutzungsänderungen und andere direkte anthropogene Veränderungen bereits vorliegen.

 

 

II.2.1.2                 Transektuntersuchungen

Bei den Transektuntersuchungen, die hauptsächlich die höhenmäßigen Veränderungen im Bereich gefährdeter Biotope aufzeigen sollen, haben die ergänzenden vegetationskundlichen Auswertungen gezeigt, dass sich auch im Bereich der Transekte die in der UVU prognostizierten Veränderungen der Biotope nicht eingestellt haben. Lediglich im Bereich Eschschallen könnten für das lückige Teich- und Strandsimsen-Röhricht, das dort dem geschlossenen Röhricht-Gürtel vorgelagert ist, die in der UVU prognostizierten Verschiebungen eingetreten sein.

 

 

II.2.1.3                 Entwicklung des Schierlings-Wasserfenchels

Aus den vorliegenden Daten zum Schierlings-Wasserfenchel lassen sich keine Erkenntnisse ableiten, die eine Veränderung des Verbreitungsgebiets dieser gefährdeten Pflanzenart ergeben würden. Aufgrund der in der Literatur beschriebenen Veränderungen an den einzelnen Fundorten muss davon ausgegangen werden, dass das Vorhandensein des Schierlings-Wasserfenchels von vielen Einflussfaktoren bestimmt wird, die größeren Einfluss haben als mögliche Folgen z. B. von Wasserstandsänderungen. 2002 war darüber hinaus das Jahr mit der höchsten Gesamtindividuenzahl in den Beobachtungsjahren (1999/2000 bis 2002). Es kann deshalb nicht von nachteiligen Auswirkungen der Fahrrinnenvertiefung auf den Schierlings-Wasserfenchel ausgegangen werden.

Zusammenfassend lässt sich aus keinem der Untersuchungsparameter für die terrestrischen Biotope bzw. den Schierlings-Wasserfenchel eine ausbaubedingte Wirkung durch die Fahrrinnenvertiefung ableiten, die über die Prognose der UVU hinaus reicht.

 

 

II.2.2                    Makrozoobenthos

II.2.2.1                 Baggergutablagerungsfläche (BAF) Twielenfleth

Die Messergebnisse lassen den Schluss zu, dass die Wiederbesiedlung im Hinblick auf die Organismen der 1000 µm-Fraktion auf der BAF abgeschlossen ist und die festgestellten interannuellen Unterschiede die natürliche Variabilität der 'neuen' Rahmenbedingungen widerspiegeln.

Eine Einschätzung der Ergebnisse der 250 µm-Fraktion bleibt aufgrund der hohen räumlichen und zeitlichen Variabilität der faunistischen Besiedlung der Ablagerungsfläche und auch der Referenzbereiche sowie aufgrund der statistisch nicht abgesicherten Trendbetrachtung letztlich noch unsicher. Die Befunde könnten noch Wirkeffekte der Baumaßnahme sein oder aber eine in diesem Bereich natürliche Variabilität widerspiegeln. Die Untersuchungen der 250 µm-Fraktion wurden daher auch 2004 fortgeführt und befinden sich derzeit in der Auswertung.

 

 

II.2.2.2                 Fahrrinne der Unterelbe im Bereich von km 647-653

Aufgrund der vor und nach der Maßnahme z. T. sehr hohen Baggerintensität im Rahmen der Fahrrinnenunterhaltung ist anzumerken, dass mögliche Wirkungen auf die bodenlebende Wirbellosenfauna der Vertiefungsmaßnahme nicht von solchen der Unterhaltungsbaggerungen abgegrenzt werden können.

Die Befunde zeigen, dass es in Bezug auf einzelne Taxagruppen bzw. z. T. auch artspezifisch, Hinweise auf möglicherweise unterschiedliche bzw. gegensätzliche Wirkungen, wie starke Beeinträchtigung und scheinbar bis hin zu einer Förderung gibt. Solche Hinweise ließen sich allerdings erstmals in 2003 auf der Basis mehrerer Datensätze etwas klarer identifizieren.

Um zu belastbareren Aussagen im Hinblick auf die Wirkungen von Baggertätigkeiten allgemein auf die bodenlebende Wirbellosenfauna (1000 µm- und 250 µm-Fraktion) zu kommen, wurden die Untersuchungen in 2004 fortgeführt und befinden sich derzeit in der Auswertung.

 

 

II.2.2.3                 Außenelbe

Klappstelle km 733

Die vorliegenden Befunde im Untersuchungsgebiet der Klappstelle bei km 733 sind derzeit noch nicht eindeutig zu beurteilen, sie könnten einerseits auf eine in 2003 noch nicht gänzlich abgeschlossene Regeneration der Benthosbesiedlung hindeuten (und damit auf noch bestehende Verklappungswirkungen). Andererseits wäre es auch denkbar, dass die Ergebnisse die natürliche Besiedlungsvariabilität widerspiegeln. Diesbezüglich mögliche Einflussfaktoren, die zu den Unterschieden beigetragen haben könnten, wären die z. T. unterschiedliche Wassertiefe und die örtlich höheren Schlickanteile im Referenzbereich. Eine belastbarere Beurteilung der bisherigen Befunde (auch der in 2003) ist auf der Grundlage einer in 2004 durchgeführten Untersuchung zu erwarten, die derzeit in der Auswertung ist.

 

Vertiefungsstrecke in der Fahrrinne der Außenelbe

In der Außenelbe (linke Fahrrinnenseite) wurde 2003 gegenüber 2001 eine deutliche Zunahme der Besiedlungsdichte festgestellt und zwar in Bereichen, die nach 1999 den intensivsten Baggerungen unterlagen. Verantwortlich für die Zunahme der Besiedlungsdichte waren ausschließlich Crustacea der Gattung Bathyporeia. Die Individuenzahl anderer Taxagruppen (Polychaeta) gingen in den Baggerbereichen dagegen im Untersuchungszeitraum mehr oder weniger kontinuierlich zurück.

In der Fahrrinne sind aus den o. g. Gründen Wirkungen der Vertiefung weniger offensichtlich, da hier, anders als im Bereich der Klappstelle 733, die erwartete Reduzierung der Zoobenthosabundanzen zum Zeitpunkt der Untersuchung nicht eintrat oder nicht (mehr) erkennbar war. Es ist aber wahrscheinlich, dass unmittelbar nach den Baggertätigkeiten zunächst eine deutliche Abnahme der Makrozoobenthosdichte eintrat, die durch eine sehr schnelle Wiederbesiedlung, v. a. durch mobile Arten in kurzer Zeit wiederhergestellt war. In diesem Zusammenhang sind zwei Wirkungen auf das Makrozoobenthos kaum voneinander zu trennen: die andauernde Wirkung der ausbaubedingten intensiven Baggerung und die Wirkungen der nach Abschluss der Ausbauarbeiten weiter erfolgenden, aber weniger intensiven Baggerung im Rahmen der Fahrrinnenunterhaltung. Abschließende Ergebnisse sollen die Untersuchungen ergeben, die 2004 durchgeführt wurden und sich derzeit in der Auswertung befinden.

 

Transekt

Aufgrund der insgesamt sehr ausgeprägten, räumlichen und zeitlichen Veränderlichkeit der Benthosbesiedlung im Bereich des Transektes, die sich auf Basis aller durchgeführten Analysen in ähnlicher Weise zeigten, sind Wirkungen der Ausbaumaßnahmen auf das Zoobenthos auf der Basis des vorliegenden Datensatzes nicht offensichtlich.

 

 

III                         Kompensationsmaßnahmen

Im Planfeststellungsbeschluss wurden zur Kompensation der Eingriffe in den Naturhaushalt Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, wie sie im Landschaftspflegerischen Begleitplan (LBP) vom August 1997 beschrieben wurden, planfestgestellt. Es handelt sich um die Maßnahmengebiete Hahnöfer Nebenelbe/Mühlenberger Loch, Hetlingen-Giesensand, Spülfeld Pagensand, Belumer Außendeich und Stör-Mündungsbereich. In den Maßnahmengebieten Belumer Außendeich und Stör-Mündungsbereich konnten nicht alle vorgesehenen Kompensationsflächen auf freiwilliger Basis erworben werden, so dass sich der Beschluss mit entsprechenden Auflagen nur auf die erworbenen Teilflächen bezieht. Der Beschluss fordert den Träger des Vorhabens daher auf, in den ursprünglichen Maßnahmengebieten Belumer Außendeich und Störmündungsbereich weiteren Grunderwerb zu tätigen. Ist ein Grunderwerb in den genannten Bereichen nicht möglich, sollen in den von den Ländern genannten Suchräumen zur vollständigen Kompensation entsprechende Maßnahmen durchgeführt werden.

So kamen weitere Maßnahmengebiete hinzu. Die zusätzlichen Maßnahmengebiete Hullen, Allwördener Außendeich, Stör-Hodorf, Haseldorfer/Wedeler Marsch und Vaaler Moor werden im ergänzenden LBP detailliert beschrieben. Für die zusätzlichen landschaftspflegerischen Begleitmaßnahmen läuft zum Zeitpunkt der Berichtslegung noch ein ergänzendes Planfeststellungsverfahren. Auf der niedersächsischen Seite wurden 654,3 ha und auf der schleswig-holsteinischen Seite 750,7 ha für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen erworben, mithin insgesamt 1.405 ha. Gemäß den Anordnungen des Planfeststellungsbeschlusses sind Erfolgskontrollen in den Maßnahmengebieten hinsichtlich der im LBP genannten Zielsetzungen durchzuführen, ohne die Untersuchungsparameter weiter zu spezifizieren und ohne konkrete Vorgabe eines Zeitpunktes, wann mit den Untersuchungen zu beginnen ist.

Die Lage der Kompensationsflächen zeigt Abbildung III-1. Angaben zu den Soll/Ist-Flächen sind in nachfolgender Tabelle III-1 zusammengefasst.

Tab. III-1:                     Übersicht zum Stand der Kompensationsmaßnahmen

Zusammenfassung (Stand 01.06.05, noch ohne Aktualisierung durch das BImA)

Bereitgestellte (erworbene) Flächen mit Änderung der landwirtschaftlichen Nutzungen in naturschutzfachliche Bewirtschaftungen, hier ohne einzelne Pflegemaßnahmen nach Landschaftspflegerischen Ausführungsplänen (LAP), die in 2004/05 aufgestellt und ab 2005/06 umgesetzt werden

Kompensationsflächen (ha)

Extensivierung , nat. Sukzession ;  Jagdeinschränkung

Land

Gebiete

SOLL >PFB

IST

SOLL >neu

IST

Differenz

Erfolg

S-H

Hetlingen - Giesensand

168,10

157,59

157,59

126,47

-31,12

80,25 %

S-H

Spülfeld Pagensand

27,50

30,50

30,50

30,50

0,00

100,00 %

S-H

Stör - Mündungsbereich

314,00

55,20

55,20

52,24

-2,96

94,64 %

S-H

Haseldf./Wedeler Marsch

---

228,43

228,43

220,31

- 8,12

96,45 %

S-H

Stör - Hodorf

---

11,51

11,51

11,30

-0,21

98,18 %

S-H

Vaaler Moor

---

268,02

268,02

243,37

- 24,65

90,80 %

Su. S-H

 

509,60

751,25

751,25

684,19

- 67,06

91,07 %

Nds.

Belumer Außendeich

650,00

178,00

178,00

138,00

- 40,00

77,53 %

Nds.

Hullen + Hörner Außendeich

---

268,50

268,50

268,50

0,00

100,00 %

Nds.

Allwördener Außendeich

---

203,00

203,00

203,00

0,00

100,00 %

Su. Nds.

 

650,00

649,50

649,50

609,50

- 40,00

93,84 %

Su. terr.

 

1.159,60

1.400,75

1.400,75

1.293,69

- 107,06

92,36 %

aquat.

Hahnöfer NE + ML

68,00

68,00

68,00

68,00

0,00

100,00 %

Anteil Nds.

ca. 50,00

 

 

 

 

 

Gesamt

 

1.227,60

1.468,75

1.468,75

1.361,69

- 107,06

92,71 %

Erläuterung:     Flächenverwaltung in S-H: TdV

                         Flächenverwaltung in Nds.: BImA (Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Nebenstelle Soltau)

 

Die Umstellung der Kompensationsflächen auf natürliche Sukzession bzw. auf extensive Weidewirtschaft gemäß LBP erreichte Anfang 2004 ca. 85 % und wird Anfang 2005 über 95 % erreichen. Daher wurde 2004 ein Untersuchungskonzept zu Erfolgskontrollen für Flora und Fauna bzw. Avifauna von der Bundesanstalt für Gewässerkunde abschließend erarbeitet und dem Träger des Vorhabens im Juni 2004 in erster Fassung übergeben. Das Untersuchungskonzept wurde mit den Einvernehmensbehörden der Länder diskutiert und danach einvernehmlich im Oktober 2004 verabschiedet.

Abb. III-1:                     Kompensationsgebiete zur Fahrrinnenanpassung der Unter- und Außenelbe an die Containerschifffahrt

 

Erfolgskontrollen werden in den nachfolgend genannten Maßnahmengebieten durchgeführt. Die angestrebten Ziele der Kompensation werden im Landschaftspflegerischen Begleitplan beschrieben. Die Vorgehensweisen der Erfolgskontrollen wurden mit den Einvernehmensbehörden der Länder abgestimmt und sind dem Beweissicherungsbericht als Anlage beigefügt.

 

Aquatischer Bereich

-       Hahnöfer Nebenelbe (Nds.) / Mühlenberger Loch (FHH)

 

Dieses Maßnahmengebiet beinhaltet die dauerhafte Sicherung einer Flachwasserzone.

 

Terrestrischer Bereich

-       Belumer Außendeich (Nds.)

-       Hullen , außen und binnendeichs (Nds.)

-       Allwördener Außendeich (Nds.)

-       Hetlingen / Giesensand (SH)

-       Haseldorfer / Wedeler Marsch (SH)

-       Stör-Mündungsbereich (SH)

-       Stör-Hodorf (SH)

 

Die sieben Maßnahmengebiete sind durch großflächiges Marsch- oder Auengrünland gekennzeichnet, das überwiegend als Weide genutzt wird und in unterschiedlichem Maße dem Tideregime ausgesetzt ist.

-       Spülfeld Pagensand (SH)

 

Hierbei handelt es sich um ein im Zuge der letzten Fahrrinnenanpassung angelegtes Spülfeld.

-       Vaaler Moor (SH)

 

Ein ehemaliges Hochmoor, das aus Hochmoorresten unterschiedlicher Degradationsstadien mit Röhricht und Sandmagerrasen auf ehemaligen Spülfeldern sowie Moorgrünland in unterschiedlich intensiver Nutzung besteht.


 

IV                         Ausblicke

Gemäß den Vorgaben im Planfeststellungsbeschluss haben mehrere Abstimmungen mit den Ländern stattgefunden, die u. a. in einigen Fällen zu Modifikationen der Messprogramme geführt haben. Eine Auflistung dieser Gespräche zeigt die nachfolgende Tabelle IV-1.

Tab. IV-1:                     Liste der Sitzungen im Rahmen der Bund-Länder-Zusammenarbeit an der Beweissicherung

Termin

Gesprächspartner

Themenbereich

09.02.1999

WSA Hamburg, Ländervertreter Niedersachsens, Schleswig-Holsteins und Hamburg, BfG

Makrozoobenthos

17.02.1999

WSA Hamburg, Ländervertreter Niedersachsens und Schleswig-Holsteins

Terrestrische Vermessung

22.03.1999

WSA Hamburg, WSA Cuxhaven, Ländervertreter Schleswig-Holsteins

Terrestrische Vermessung

03.06.1999

WSA Hamburg, Strom- und Hafenbau Hamburg, Ländervertreter Niedersachsens, Schleswig-Holsteins und Hamburg

Terrestrische Vermessung,

Flora u. Fauna terrestrisch

11.01.2000

WSA Hamburg, Vertreter der Ostefischreigenossenschaften

Aquatische Fauna (Fische)

21.02.2000

WSA Hamburg, Strom- und Hafenbau Hamburg, WSD-Nord, Ländervertreter Niedersachsens, Schleswig-Holsteins und Hamburg

Peilkonzept,

Sockelstabilität

22.02.2000

WSA Hamburg, Ländervertreter Niedersachsens, Schleswig-Holsteins und Hamburg, BfG, Fa. BioConsult

Makrozoobenthos

09.10.2001

WSA Hamburg, Strom- und Hafenbau Hamburg, Ländervertreter Niedersachsens und Schleswig-Holsteins, BfG, Dr. Kurz

Terrestrische Vermessung gefährdeter Biotope, Flora u. Fauna terrestrisch

25.02.2002

WSA Hamburg, WSD Nord, BfG-Koblenz, Ländervertreter Niedersachsens und Schleswig-Holsteins, Fa. HuuG, Fa. BioConsult

Makrozoobenthos

26.02.2002

WSA Hamburg, Strom- und Hafenbau Hamburg, Ländervertreter Niedersachsens und Schleswig-Holsteins, BfG

BS-Gebiet, Sockelstabilität, BS-Berichte, Schwellenwerte, Hydrologie, Schichtenuntersuchungen

12.12.2002

WSA Hamburg, WSD Nord, BfG-Koblenz, Ländervertreter Niedersachsens und Schleswig-Holsteins, Fa. HuuG, Fa. BioConsult

Makrozoobenthos

03.06.2003

(Info-Termin)

WSA Hamburg, Strom- und Hafenbau Hamburg, Ländervertreter Niedersachsens und Schleswig-Holsteins, BfG-Koblenz

BS-Stand der Untersuchungen, Ergebnisse der hydrologischen und topographischen Erhebungen sowie erste Ergebnisse der Biotoptypenbefliegungen aus 2000 und 2002

10.12.2003

Einvernehmensbehörden HH, Nds, SH und Planfeststellungsbehörden

Vorträge zu Stand der BS Hydrologie (Niemeyer), Topographie, Ökologie und Übergabe des BS-Berichtes 2003

01.04.2004

WSA Hamburg, WSD Nord, BfG-Koblenz, Ländervertreter Hamburg, Niedersachsens und Schleswig-Holsteins, Fa. HuuG, Fa. BioConsult

Makrozoobenthos

16.09.2004

Einvernehmensbehörden HH, Nds, SH sowie als Vortragende die BfG

Erfolgskontrollen

20.12.2004

Einvernehmensbehörden HH, Nds, SH und Planfeststellungsbehörden sowie als Vortragende die BfG

Ergebnisse der vergleichenden Biotoptypenbefliegungen sowie der Transektuntersuchungen

 

Die einzelnen Ergebnisse der Gespräche und die sich daraus ableitenden Modifikationen des Beweissicherungsprogramms sind in den nachfolgenden Kapiteln aufgeführt.

 

 

IV.1                     Messprogramm

Das Messprogramm der Beweissicherungsuntersuchungen wurde in einigen Details in Abstimmung mit den Ländern modifiziert. Die Änderungen gibt die Tabelle IV.1-1 wieder.

Tab. IV.1-1:                  Änderungen des Mess- und Untersuchungsprogramms in Abstimmung mit den Ländern.

Themenbereich

(PF-Beschlussabschnitt)

Termin

Wesentliche Ergebnisse und die sich daraus ableitende Modifikationen der Untersuchungen

Makrozoobenthos

(3.2.2.1a)

09.02.1999

Keine Modifikationen

Terrestrische Vermessung

(3.2.1.3a)

17.02.1999

In Bielenberg, Glückstadt Neuendeich und Hollerwettern werden verdichtete Profile aufgenommen. Im Eschschallen und zwischen Krückau und Pinnau wird auf die verdichtete Aufnahme verzichtet, statt dessen wird die Schilfkante vermessen. In der Lühekurve werden auf Nds. Seite die Profilabstände modifiziert, es wird eine detaillierte Vermessung der Vegetationsgrenze vereinbart. Im Bereich Ruthenstrom und um den Pegel Krautsand wird verdichtet vermessen. Auf eine verdichtete Vermessung im Bereich Böschrücken wird verzichtet.

Terrestrische Vermessung

(3.2.1.3a)

22.03.1999

Es werden zusätzliche Vermessungen des Parallelwerkes in Scheelenkuhlen (vor St. Margarethen) vorgenommen. Eine Verdichtung der Profile soll in Brunsbüttel erfolgen. Am Neufelderkoog wird auf eine Verdichtung verzichtet. Abbruchkanten werden 1 Jahr nach Bauende vermessen, danach alle 2 Jahre

Terrestrische Vermessung,

(3.2.1.3a)

Flora u. Fauna terrestrisch

(3.2.2.2)

03.06.1999

Es werden exemplarisch für die gefährdeten Biotope Transekte vermessen in Eschschallen, Heuckenlock, Ilmenaumündung und Overhaken zusammen mit einer Aufnahme der Biotope auf den Transekten. Die Sumpfsimsenstandorte werden an 4 Stellen in Kollmar vermessen.

Aquatische Fauna (Fische)

11.01.2000

Ergebnisse der Fischereigenossenschaft werden in den BS-Bericht aufgenommen

Peilkonzept, Sockelstabilität

(3.2.1.3 Schwellenwerte und 3.2.1.3b)

21.02.2000

Der TdV stellt eine Untersuchung auf der Basis von monatlichen Peilvergleichen vor, die zeigt, dass die Untersuchungsmethodik und Schwellenwertvorgaben im PF-Beschluss für Aussagen zur Sockelstabilität nicht ausreichend sind; und legt ein Alternativkonzept vor, dass von den Vertretern Schleswig-Holsteins und Hamburgs akzeptiert, jedoch vom Vertreter Niedersachsens nicht akzeptiert wird.

Aus diesem Grunde werden keine Modifikationen an den Untersuchungsmethoden und Untersuchungsgebieten vorgenommen.

Makrozoobenthos

(3.2.2.1a)

22.02.2000

Die Messungen sollen jeweils im Frühjahr 2001, 2002, 2003 und 2004 vorgenommen werden. In der Außenelbe werden künftig keine separaten Stechproben mehr genommen

Flora u. Fauna terrestrisch

(3.2.2.2)

09.10.2001

Die Auflagen im PF-Beschluss werden mit Hilfe der computergestützten Klassifizierung der Biotoptypen umgesetzt. Als IST-Zustand für die gefährdeten Biotope wird die Aufnahme 2000 festgesetzt.

Weitere Standorte des Schierlingswasserfenchels, im Bereich der Este-Mündung, im Heuckenlock und in Overhaken werden vermessen.

Makrozoobenthos

(3.2.2.1a)

25.02.2002

In die Kartendarstellungen sollen die Nationalparkgrenzen mit aufgenommen werden.

Für die Beprobung der BAF Twielenfleth soll künftig eine neues Probenahmedesign verwendet werden unter Beibehaltung der jetzigen Probenanzahl.

BS-Berichte, BS-Gebiet, Sockelstabilität

(3.2.1.3 Schwellenwerte und 3.2.1.3b)

26.02.2002

Die jährlichen BS-Berichte sollen lediglich den Stand der BS sowie die im PF-Beschluss festgelegten Auswertungen enthalten.

Die Grenze des BS-Gebietes soll auch weiterhin dem des UVU-Gebietes entsprechen, auch bei Änderungen der Deichlinie (z. B. durch DASA, Zuschüttungen von Häfen etc.)

Eine Modifikation der Untersuchungsmethodik zur Sockelstabilität - wie vom TdV vorgeschlagen - soll nicht erfolgen.

Makrozoobenthos

(3.2.2.1a)

12.12.2002

Der Untersuchungsrahmen soll in der Fahrrinne der Außenelbe dahingehend für die Messkampagnen 2003 ff verändert werden, dass zwei der drei Messpunkte auf dem östlichsten Querschnitt als Referenzen an den Westrand des Gebietes verlegt werden.

Makrozoobenthos

(3.2.2.1a)

01.04.2004

Auf der Ablagerungsfläche Twielenfleth sollen die Untersuchungen für die 1000µ-Fraktion entfallen. In der Außenelbe wird auf die Untersuchungen außerhalb der Baggerstrecke verzichtet.

Biotoptypenuntersuchungen

(3.2.2.2)

 

20.12.2004

Obwohl die Röhrichtrückgänge weit unterhalb der Schwel­lenwerte im PF-Beschluss liegen, sollen die vergleichenden Untersuchungen mittels der Transektaufnahmen im 5.Jahr nach Ausbauende erneut untersucht werden, um den sich abzeichnenden Trend zu stützen. Über das weitere Vor­ge­hen soll dann nach Vorlage der Ergebnisse in der BLAGBSEA-Sitzung entschieden werden. Die Untersuchungen im Hamburger Staatsgebiet (Befliegungen) sollen zusätzlich erfolgen. Dabei handelt es sich um analoge Aufnahmen.

 

 

IV.2                     Auswertemethoden

Die Auswertemethoden der Beweissicherungsuntersuchungen wurden in einigen Details in Abstimmung mit den Ländern modifiziert. Die Änderungen gibt die Tabelle IV.2-1 wieder.

Tab. IV.2-1:                  Änderungen der Auswertemethoden in Abstimmung mit den Ländern.

Themenbereich

(PF-Beschlussabschnitt)

Termin

Änderungen der Auswertemethoden

Makrozoobenthos

(3.2.2.1a)

22.02.2000

In der Außenelbe werden künftig keine separaten Stechproben mehr genommen und ausgewertet.

Flora u. Fauna terrestrisch

(3.2.2.2)

09.10.2001

Die Auflagen im PF-Beschluss werden mit Hilfe der computergestützten Klassifizierung der Biotoptypen umgesetzt.

Makrozoobenthos

(3.2.2.1a)

25.02.2002

Die Ergebnisse der Stationen innerhalb des Nationalparks sollen künftig mit denen außerhalb verglichen werden.

Auf die Berechnung der Diversitätsunterschiede gem. Shannon-Wiener-Index wird verzichtet. Stattdessen sollen folgende statistische Auswertungen vorgenommen werden: Box-Whisker-Plots, Signifikanztests, Varianz- und Gradientenanalyse.

BS-Berichte, BS-Gebiet, Sockelstabilität

(3.2.1.3 Schwellenwerte und 3.2.1.3b)

26.02.2002

Als Referenz für die Schichtenuntersuchungen soll künftig nicht die jeweilige Vormessung, sondern die UVU-Modell­topographie Z1 der BAW aus der UVU verwendet werden.

 

 

IV.3                     Neue Fragestellungen

Neue Fragestellungen haben sich aufgrund der Untersuchungen bislang nicht ergeben.

 

 

IV.4                     Berichtswesen

Aufgrund des Beschlusses der Bund-Länder-Arbeitsgruppe am 26.02.2002, dass künftig die jährlichen Beweissicherungsberichte lediglich den Stand der Beweissicherung sowie die im Planfeststellungsbeschluss festgelegten Auswertungen enthalten sollen, wurde ab 2003 die Struktur der BS-Berichtes dahingehend geändert, dass nunmehr nicht mehr die Untersuchungsergebnisse den einzelnen Amtsbereichen der Ämter zugeordnet sind, sondern in fachbezogenen Kapiteln für den gesamten Beweissicherungsuntersuchungsbereich wiedergegeben werden. Diese neue Struktur soll auch in den künftigen Berichten beibehalten werden.