VII.4 Berichtswesen
Die jährlichen BS-Berichte sollen künftig lediglich den Stand der Beweissicherungsmessungen sowie die im PF-Beschluss festgelegten Auswertungen der Daten dokumentieren.
Die jährlichen BS-Berichte sollen künftig lediglich den Stand der Beweissicherungsmessungen sowie die im PF-Beschluss festgelegten Auswertungen der Daten dokumentieren.